Der Verkehrswert
Der gutachterlich ermittelte Verkehrswert ist der durch einen Sachverständigen simulierte Marktwert, der u. a. dann benötigt wird, wenn eine Immobilientransaktion nicht unmittelbar stattfinden soll oder ein Marktwert bekannt sein muss, ohne dass das Objekt verkauft wird. Bei steuerlichen Veränderungen, bei Erbschaften sowie Scheidungsfolgen oder wenn Entscheidungsgrundlagen für den Immobilienkauf oder Verkauf benötigt werden, liefert das Verkehrswertgutachten neutrale, marktorientierte Ergebnisse.
Bewertungsobjekte
Verkehrswertgutachten werden üblicherweise für folgende Gebäudetypen erstellt:
Geschosswohnungsbauten, Wohnhäuser wie Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser; Eigentumswohnungen und sonstiges Teileigentum; Geschäftshäuser; Bürogebäude, Gewerbeobjekte; Spezialimmobilien (Industrieliegenschaften, Einzelhandelsimmobilien, Hotelimmobilien usw.), Bauernhöfe, sonstige privilegierte Außenbereichsliegenschaften; unbebaute Grundstücke (begünstigtes Agrarland, Rohbauland, Bauerwartungsland, Bauland).
Zweck des Gutachtens
Das Wertermittlung-Gutachten dient
- zur Beurteilung des Immobilienvermögens, um dieses marktgerecht veräußern zu können
- als Verhandlungsgrundlage für allgemeine Immobilientransaktionen
- als Entscheidungsgrundlagen für den Kauf oder Verkauf einer Immobilie
- zur Feststellung des Beleihungswertes zur Finanzierung
- zur Bewertung bei Zwangsversteigerungen zum Zwecke der Befriedigung von Gläubigern des Immobilieneigentümers
- bei Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften oder anderen Vermögensgemeinschaften
- zur Ermittlung des Zugewinnausgleiches bei Ehescheidungen
- Ermittlung des Anfangsvermögens bei Eheschließungen mit Ehevertrag
- zur Ermittlung von Renditechancen geplanter Immobilienkäufe
- zur Bewertung des Besitzes bei steuerlichen Veränderungen
- als Nachweis des tatsächlichen Grundbesitzes, wenn die vereinfachte Grundbesitzbewertung durch das Finanzamt zu einer für den Immobilienbesitzer nachteiligen Grundbesitzbewertung führt.