„Ein guter Sachverständiger kostet weniger als keiner!“
(Dr.-Ing. H -O. Sprengnetter)
Honorierung zum Pauschalpreis
Bis August 2009 wurden Mindest- und Höchstsätze der Honorare in Abhängigkeit des ermittelten Wertes des Bewertungsobjektes der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) entnommen. Seit Änderung der HOAI kann die Vergütung von Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken frei vereinbart werden. Das bedeutet, dass das Honorar für die Immobilienbewertung von nun an noch enger an die erbrachte Leistung des Sachverständigen gekoppelt werden kann. Können Zweck und Umfang der gewünschten Leistung zum Zeitpunkt der Auftragserteilung verbindlich festgelegt werden, stellt die fairste und transparenteste Methode der Vergütung das individuell vereinbarte Pauschalhonorar dar.
Zweck und Umfang der gewünschten Leistung müssen unbedingt im Auftrag schriftlich festgelegt werden. Im Rahmen eines Vorabgesprächs muss darum geklärt werden:
Qualität des Gutachtens
Wünschen Sie ein umfassendes „gerichtsfestes“ Gutachten mit differenzierter, nachvollziehbarer Wertermittlung und gründlicher Dokumentation, sowie der Erläuterung aller Ansätze? Oder ist eine einfache Marktwertermittlung für den Auftragsanlass ausreichend?
Vollständigkeit der Unterlagen
Im Vorfeld übergebe ich Ihnen eine Liste von Unterlagen, die - abhängig vom Bewertungszweck - für die Bewertung der Immobilie erforderlich sind. Können Sie die notwendigen Unterlagen vollständig zur Verfügung stellen? Sind Erkundigungen der Inhalte öffentlicher Register notwendig? Müssen durch den Sachverständigen Flächen- und Rauminhaltsberechnungen durchgeführt werden? Muss vor Ort ein Aufmass durch den Sachverständigen erstellt werden?
Besonderheiten
Müssen Lasten (Baulasten, Altlasten etc.) oder Rechte (z. B. Erbbaurechte, Niesbrauchrechte, Wohn- und Wohnungsrechte, Wegerechte, Leitungsrechte) berücksichtigt werden? Soll sich der Wert auf einen länger zurückliegenden Stichtag (mehr als ein Jahr) oder auf mehrere Stichtage beziehen? Ist Denkmalschutz oder ein Überbau zu berücksichtigen? Sind die zu bewertenden baulichen Anlagen unrechtmäßig errichtet worden?
Zeithonorar
Ist der Leistungsumfang im Vorfeld nicht eindeutig bestimmbar, bietet sich die Honorierung nach Zeitumfang an. Mein Stundensatz beträgt 80,00 Euro die Stunde zzgl. nachfolgend aufgeführter Nebenkosten und zzgl. Mehrwertsteuer.
Nebenkosten
Gutachtenseite 2,00 € / Seite; Kopien 0,50 € / Seite; Farbkopien 1,00 € / Seite, Pkw-Kilometer 0,50 € / km, Auslagen auf Nachweis